AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Für die Auslegung der Vertragsbeziehungen ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. Diese Bedingungen gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle nachfolgenden Geschäfte. An Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und anderen von uns gestellten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch beiQr-Code
Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen,
von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform
Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH
stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eudsgvo-fuer-verbraucher/
oder scannen Sie den QR-Code.


Angebot / Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn und soweit die Bezugsbedingungen von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Telefonische Bestellungen gelten, wenn Sie nicht schriftlich bestätigt sind, nach unserer Auffassung. Für Missverständnisse können wir nicht haftbar gemacht werden. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise

Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so kommt der am Tage der Lieferung gültige veränderte Preis zur Anwendung. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Besteller berechtigt, binnen 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt gilt jedoch als nicht erfolgt, wenn wir uns unverzüglich nach Eingang der Rücktrittserklärung bereit erklären, ausnahmsweise zu den alten Preisen zu liefern. Entsprechendes gilt bei Sukzessivlieferungsverträgen bezüglich der noch abzunehmenden Mengen.

Lieferung

Lieferfristangaben werden möglichst eingehalten, sind jedoch stets unverbindlich, auch wenn feste Daten angegeben waren. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Käufers, auch wenn Lieferung frei Empfangsort erfolgt. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen. Zahlungen sind nur direkt an uns, nicht an Vertreter zu leisten. Wechsel werden nur bei besonderer Vereinbarung entgegengenommen und zwar erfüllungshalber. Diskont- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest können wir keine Haftung übernehmen. Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unserer Zustimmung möglich.

Qualitätsangaben

Angaben über Qualität, Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Konstruktionsänderungen werden vorbehalten, soweit der Auftrag dadurch nicht grundsätzlich geändert wird. Beanstandungen gegen die Beschaffenheit usw. werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden. Nachweislich fehlerhaft gelieferte Stücke werden nach unserer Wahl entweder kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Kosten für den Ausbau beschädigter sowie den Einbau ausgewechselter Teile, Fracht- und Portokosten, sowie evtl. Monteurentsendung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder eine dritte Firma ohne unsere Einwilligung enthebt uns der Ersatzverpflichtung. Eine Minderung oder Wandelung ist unzulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art sind unzulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Für die Beachtung berufsgenossenschaftlicher Schutzvorschriften übernehmen wir hinsichtlich der von uns gelieferten Waren keine Gewähr. Im Übrigen entfällt unsere vorstehend geregelte Haftung überhaupt, sofern der Besteller seinen Vertragspflichten, insbesondere den vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht nachkommt.

Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse

Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder wesentlich erschweren, z. B. Krieg, Streik, Aufruhr, allgemeiner Rohstoffmangel, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von unserer Lieferungspflicht oder berechtigen uns zum Rücktritt.
Das gleiche gilt bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder Bekanntwerden von erheblichen Zahlungsrückständen.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den bereits erfolgten oder aus nachfolgenden Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das gesamte vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Die Firma Weitershagen ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bei Zahlungsverzug des Schuldners zurückzunehmen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Veräußert der Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen hiermit an uns ab und wird uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Der Käufer ist berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt den Käufer nicht, in anderer Weise (z.B. durch Abtretung oder Verpfändung) über die Forderungen zu verfügen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so können wir die Einziehungsbefugnis widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung den Schuldnern bekannt gibt. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Verarbeitung oder Veräußerung der gelieferten Sachen erstreckt, gepfändet oder wird über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir unverzüglich davon zu unterrichten.

Fracht-, Montage- und Zollkosten sind Barvorlagen und müssen sofort bar bezahlt werden.

Gerichtsstand ist Singen (Hohentwiel).